FAQs

Für wen sind Mehrgenerationenprojekte geeignet?

Studien zeigen: Menschen in gemeinschaftlich organisierten Wohnformen leben gesünder, selbstbestimmter und zufriedener als in anonymen Mietverhältnissen oder betreuten Wohnformen.

 

Unser Modell richtet sich an Menschen jeden Alters, die offen für nachbarschaftliches Miteinander sind – unabhängig von Beruf, Bildungsgrad oder Lebenssituation. Entscheidend ist die Bereitschaft, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen. Ob beim Gärtnern, bei der Organisation von Festen oder in gegenseitiger Alltagsunterstützung – jede:r kann einen Beitrag leisten.

 

Die Hausgemeinschaft entwickelt im Laufe der Zeit eine eigene Kultur des Zusammenlebens. Deshalb ist der Aufbau dieser Gemeinschaft ein zentrales Element des Projekts. Je früher Interessierte dazukommen, desto stärker können sie den Wohnprozess mitgestalten – sei es bei der Auswahl gemeinschaftlicher Ausstattungen oder der Frage, wie Gästezimmer genutzt werden sollen.

 

Besonders wichtig: Bei uns haben alle Mieter:innen gleiches Stimmrecht – unabhängig von der Wohnungsgröße oder der Zahl der eingebrachten Anteile.

 

Ein früher Einstieg (Planungshorizont ca. 2 Jahre) ist sinnvoll, um eigene Wohnwünsche in den Entstehungsprozess einbringen zu können.

Bekommt jede:r eine eigene Wohnung?

Ja – jede Wohnpartei bewohnt eine voll ausgestattete, eigenständige Wohnung mit eigener Küche, Bad, Wohnräumen und in der Regel mit barrierefreiem Zugang. Auch die Wohngemeinschaft besteht aus eigenständigen Wohnungen, die sich einen großen Gemeinschaftsraum teilen.

 

Zusätzlich stehen gemeinschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung – z. B. das Gemeinschaftshaus, der Dorfplatz, ein Gästeappartement oder eine Werkstatt – Orte der Begegnung und der aktiven Mitgestaltung im Innen- und Außenbereich.

Was sind „Wechselzimmer“?

Wechselzimmer sind flexible Räume mit eigenem Zugang, Bad und Pantryküche. Sie können als Gästezimmer, Mikroapartments oder Erweiterung der Wohnung genutzt werden – ganz nach Bedarf.

 

Die Nutzung und die Zuordnung dieser Zimmer kann im Laufe der Zeit wechseln. So können z. B. ausgezogene Kinder Platz für andere Bewohner:innen schaffen – und die Nutzung des Wohnraums bleibt effizient, flexibel und anpassbar.

Wie hoch ist meine Einlage in die Genossenschaft?

In die Genossenschaft sind je nach Lage zwischen 1500 – 2000 € je m² Wohnfläche einzulegen. Diese Einlage wird bei einem späteren Ausscheiden aus der Genossenschaft unter Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs zurückgezahlt.

 

Die Einlagen in die Genossenschaft können durch zinsvergünstigte Förderdarlehen der KFW Darlehen in Höhe von bis 100.000 € je Gesellschafter und Darlehen der Landesbank gefördert werden. Die KfW Bank gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 %. 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/

 

Die tatsächlichen Gesamtprojektkosten betragen ca. 5.000 € pro m². Diese Kosten werden jedoch nicht vollständig von den Gesellschafter*innen getragen, sondern über langfristige Förderdarlehen und laufende Mietzahlungen durch die Genossenschaft finanziert.

Wie hoch wird meine Miete/ Nutzungsentgelt sein?

Die Nutzungsentgelte/ Mieten werden für geförderte Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein ca. 6- 7 € je m² Wohnfläche und für nicht geförderte Wohnungen bei 12- 13 m² je m² Wohnfläche liegen.

Wie viele Wohnungen gibt es und wie viele Menschen werden dort leben?

Es sind 21 Wohneinheiten genehmigt. Die Clusterwohnung gilt dabei als eine Wohneinheit für vier Personen. Der Zuschnitt aller Wohnungen kann im weiteren verlauf an die Bedürfnisse der Genossenschaftler angepasst werden. Wir gehen von etwa 40 Erwachsenen plus einigen Kindern aus.

Wie verhalten sich Einlage und Erstellungskosten?

Die Erstellungskosten beschreiben die Gesamtkosten für die schlüsselfertige Erstellung des Projekts (z.B. 5000 EUR je qm Wohnfläche). 

Die Einlage in die Genossenschaft beträgt ein Bruchteil (i.d.R. ein Drittel) dieses Betrags, da die Genossenschaft mit dem so gewonnenen Eigenkapital nun Fremdkapital bei Banken einwerben kann.

Warum wird eine Bonitätsprüfung verlangt?

Eine unabhängige vertrauliche Bonitätsprüfung gibt allen Mitgliedern der Genossenschaft die Sicherheit, dass die jeweilig Beitretenden über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Bei Bedarf kann eine Beratung zur Finanzierung der Genossenschaftsanteile angefragt werden.

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